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Rahmenrichtlinien für ehrenamtliche Dienste im Erzbistum Freiburg

I. Einführung

Das Leben in den Pfarrgemeinden. im diakonisch-caritativen Dienst und in den Verbänden ist weithin geprägt vom ehrenamtlichen Engagement vieler Frauen und Männer in den verschiedenen Bereichen des kirchlichen Lebens. Ihr Einsatz für das Wohl der Menschen wird getragen von der Liebe zur Wahrheit, die in Jesus Christus leibhaftig geworden ist. Er ist das Haupt, in dem alle Dienste vereint sind. Durch ihn werden sie zusammengefügt wie die Glieder eines Leibes, der wächst und in Liebe aufgebaut wird. (vgl. Eph 4, 7ff).

Der ehrenamtliche Dienst in der Kirche wurzelt im Glauben an die gemeinschaftsstiftende Botschaft Jesu Christi. Er beruht auf der Würde, die jedem Christen durch Taufe und Firmung zuteil wird. Alle sind "berufen, als lebendige Glieder alle ihre Kräfte, die sie durch das Geschenk des Schöpfers und die Gnade des Erlösers empfangen haben, zum Wachstum und zur ständigen Heiligung der Kirche" einzusetzen (Lumen gentium 33). Das vielfältige Engagement zahlreicher Menschen in der Kirche ist Zeugnis für die Lebendigkeit einer Gemeinde oder eines Verbandes. Alle tragen mit ihrer Kraft und ihrer Begabung auf unterschiedliche Weise dazu bei. Denn das Zeugnis für das Evangelium Christi und der Dienst für die Menschen in unserer Gesellschaft können nur in gemeinsamer Verantwortung aller gelingen- (Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Dienste und Ämter 1.3.2.).

Die ehrenamtlichen Dienste sind in unserer Kirche nicht nur unverzichtbar, sie sind auch Ausdruck gelebten Glaubens. Damit diese Dienste bei allem Wandel der Formen ehrenamtlichen Engagements auch in Zukunft gewährleistet bleiben, hat das Freiburger Diözesanforum Richtlinien für ehrenamtliche Dienste empfohlen (vgl. Votum VI/5). Dementsprechend werden im folgenden "Rahmenrichtlinien für ehrenamtliche Dienste im Erzbistum Freiburg" erlassen. Sie richten sich unmittelbar an die Verantwortlichen im Erzbistum und in den Pfarrgemeinden des Erzbistums. Mittelbar wenden sie sich als Empfehlung an die Verantwortlichen im Bereich der katholischen Verbände mit der Bitte, sie in die Praxis ihres Verbandes umzusetzen.

II. Zum Begriff der ehrenamtlichen Tätigkeit

Der ehrenamtliche Dienst ist ein Einsatz im Auftrag der Kirche, der freiwillig und unentgeltlich erfolgt und der über gegenseitige Hilfe in Familie, Verwandtschaft und unmittelbarer Nachbarschaft hinausgeht. Freiwilligkeit bedeutet, daß niemand genötigt werden kann, einen Dienst zu übernehmen, so wie auch niemand daran gehindert werden darf, ihn vorbehaltlich der Einhaltung bereits eingegangener Verpflichtungen jederzeit zu beenden. Unentgeltlichkeit meint, daß - unbeschadet der Erstattung entstehender Auslagen -der für den ehrenamtlichen Dienst geleistete Zeitaufwand nicht vergütet wird. Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit kennzeichnen den ehrenamtlichen Dienst.

III. Ehrenamtliche Dienste in Pfarrgemeinde und Verband

Jede Pfarrgemeinde und jeder kirchliche Verband ist auf vielfältige ehrenamtliche Dienste angewiesen. Die Fähigkeiten ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Lind deren Wünsche, Art und Umfang ihres Einsatzes betreffend, müssen berücksichtigt werden.

Bei der Koordination der pastoralen Aufgaben in den Gemeinden und Verbänden gilt es, den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich miteinzuplanen. Dazu gehört, Sorge zu tragen für eine angemessene Einführung, Begleitung und Fortbildung der ehrenamtlichen Kräfte. Es gehört aber auch dazu, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Dienst zu ermutigen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung der Pfarrgemeinde und eines Verbandes muß geprüft werden, welche Mittel zur Finanzierung der Sachkosten bereitgestellt werden können. Diese Beträge sind im Haushalt einzuplanen.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in ihrem Dienst nicht überbeansprucht werden und sich auch für eine zeitlich befristete ehrenamtliche Mitarbeit entscheiden können.

Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarrgemeinden gehören kirchlichen Verbänden an. Diese regeln ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer verbandlichen Strukturen, denn das Prinzip der Subsidiarität soll gewahrt bleiben.

IV. Hinweise für die Praxis

Das Profil der ehrenamtlichen Dienste hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Folgende Grundsätze sollen dazu dienen, ehrenamtliches Engagement auch in Zukunft zu ermöglichen und seine Förderung, Unterstützung und Koordination zu erleichtern:

  1. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind für das kirchliche Leben unverzichtbar. Informationen über die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und besonderen Aufgaben können das Interesse daran wecken und stärken und zur Mitarbeit ermutigen.
  2. Wer sich für ehrenamtliche Mitarbeit interessiert, muss wissen, an wen er sich wenden kann. Bei der Suche nach einer geeigneten Mitarbeit sollen die jeweiligen Begabungen, Erfahrungen und Wünsche der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben den gemeindlichen und verbandlichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden.
  3. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen, soweit dies erforderlich ist, in ihr Tätigkeitsfeld eingeführt werden. Sie brauchen darüberhinaus den regelmäßigen Austausch innerhalb einer Gruppe. Ihre Dienste werden durch die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt.
  4. Die fachliche und spirituelle Begleitung sowie die Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat einen hohen Stellenwert. Begleiterinnen und Begleiter müssen für diese wichtige Aufgabe vorbereitet und qualifiziert sein. Es bedarf aber auch der Ermutigung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Teilnahme an überpfarrlichen Angeboten der fachlichen und spirituellen Fort- und Weiterbildung. (Vgl. die Empfehlungen der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Dienste und Ämter 7.3. 1)
  5. Auslagen für Tätigkeiten im Auftrag der Pfarrgemeinde oder eines Verbandes (z.B. Fahrtkosten, Telefongebühren, Arbeitsmaterialien, Porti) werden auch bei geringen Beträgen erstattet. Dies gilt auch für Fortbildungsmaßnahmen, mit deren Besuch die Verantwortlichen der Pfarrgemeinde oder des Verbandes einverstanden sind. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden für Fortbildungsmaßnahmen vorgesehene Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Der Stiftungsrat bzw. die Geschäftsführung der Verbände regelt das Verfahren der Kostenerstattung möglichst einfach.
  6. Gruppen von Ehrenamtlichen können für die von ihnen getragenen Dienste (z. B. Caritas der Pfarrgemeinde) Mittel aus dem Haushalt der Pfarrgemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die zuständigen Gruppen verwalten ihre Mittel selbständig, wobei jährlich über die Kassenführung Rechenschaft abgelegt wird.
  7. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für ihre kirchlichen Tätigkeiten im Rahmen der Sammel-Unfall- und Haftpflichtversicherung der Erzdiözese Freiburg unfall- und haftpflichtversichert, soweit die entstandenen Schäden nicht anders reguliert werden können (z.B. durch die gesetzliche Unfallversicherung, die beamtenrechtliche Unfallfürsorge oder durch den Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung).

    Ebenso besteht eine Dienstreise-Kaskoversicherung, durch die Kaskoschäden an privateigenen Fahrzeugen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versichert sind, die bei einer Fahrt im Dienst bzw. im Auftrag der Erzdiözese, einer Pfarrgemeinde oder einer wirtschaftlich nicht selbständig geführten Einrichtung entstehen und nicht anderweitig (z. B. durch den Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung oder die eigene Voll- bzw. Teilkaskoversicherung) gedeckt werden können. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich über den Umfang dieser Versicherungen und über die bei Eintritt eines Schadensfalles notwendigen Schritte beim Versicherungsbüro Dr. Ruby (Inhaber Richard Löffler, Herrenstr. 8 (früher Schreiberstr.), 79098 Freiburg, Tel.: 07 61 / 3 15 35 oder 3 87 85 -0; Fax: 3 87 85 - 20) umfassend informieren.


    Freiburg, den 21. Februar 1995

    Dr. Otto Bechtold
    Generalvikar

    Diesen Text sowie weitere Texte zum Ehrenamt und das im Amtsblatt 10/1995 angekündigte Merkblatt über Versicherungsfragen finden Sie in Impulse aus der pastoralen Initiative, Heft 5, Texte zum Ehrenamt im Erzbistum Freiburg, herausgegeben vom Erzbischöflichen Ordinariat, Herrenstr. 35, 79098 Freiburg, März 1998 (²2001). Zu bestellen im Online-Shop der Erzbischöflichen Seelsorgeamtes auf der homepage www.seelsorgeamt-freiburg.de oder per mail bei: vertrieb@seelsorgeamt-freiburg.de oder traditionell Erzbischöfliches Seelsorgeamt Freiburg –Vertrieb- Okenstr. 15 -   D - 79108 Freiburg, Tel: 0761 / 5144 - 115, Fax: 0761 / 5144 – 255.

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    Letzte Überarbeitung: 13.10.2011

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